Organe des Jobcenters Stadt Karlsruhe



 

Die Trägerversammlung


Das Jobcenter hat eine Trägerversammlung. Die Trägerversammlung setzt sich aus jeweils 3 Vertretern der Stadt Karlsruhe und der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt zusammen. 
 
Dieses Gremium entscheidet über organisatorische, personalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten des Jobcenters.  In der Trägerversammlung wird auch das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm abgestimmt.
 


Beirat

 
Das Jobcenter Stadt Karlsruhe arbeitet eng mit den Akteuren des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere der Stadt Karlsruhe, der Arbeitsagentur Karlsruhe-Rastatt, den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertretern der Arbeitergeber und Arbeitnehmer, den Kammern, sowie berufsständischen Organisationen zusammen.  Deren Vertreter beraten das Jobcenter Stadt Karlsruhe als örtlicher Beirat bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsistrumente und -maßnahmen.

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