Kosten der Unterkunft
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
Forderungen aus Heiz- und Nebenkostenabrechnungen können zur Prüfung der Übernahme eingereicht werden.
Die Stadt Karlsruhe hat ab dem 01.04.2023 die folgenden Kostensätze für angemessenen Wohnraum im Stadtgebiet Karlsruhe festgelegt:
Personen im Haushalt |
Wohnfläche qm |
Bruttokaltmiete* |
1 |
45 |
555,75 € |
2 |
60 |
671,40 € |
3 |
75 |
822,00 € |
4 |
90 |
986,40 € |
5 |
105 |
1.119,30 € |
jede weitere Person |
+ jeweils 15 m2 |
+ jeweils 159,90 € |
*Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete inklusive kalte Betriebskosten.