Kosten der Unterkunft

 

 

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.


Forderungen aus Heiz- und Nebenkostenabrechnungen können zur Prüfung der Übernahme eingereicht werden.
 

Die Stadt Karlsruhe hat ab dem 01.04.2023 die folgenden Kostensätze für angemessenen Wohnraum im  Stadtgebiet Karlsruhe festgelegt:
 

 

Personen im Haushalt

Wohnfläche qm

Bruttokaltmiete*

1

45

555,75 €

2

60

671,40 €

3

75

822,00 €

4

90

986,40 €

5

105

1.119,30 €

jede weitere Person

+ jeweils 15 m2

+ jeweils 159,90 €

 
*Die Bruttokaltmiete ist die Kaltmiete inklusive kalte Betriebskosten.

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